Ablauf und Kosten

Grundsätzlich können Sie psychotherapeutische Leistungen sowohl als Privatpatient, wie auch als Kassenpatient in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für die Vorgespräche, in denen Sie mir Ihr Anliegen schildern und in denen wir klären, ob wir uns eine gemeinsame Arbeit vorstellen können.

Wenn Sie sich in den Vorgesprächen für eine psychotherapeutische Behandlung entscheiden, stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme. Ich unterstütze Sie bei diesem Antragsverfahren, indem ich einen Bericht schreibe, in dem ich die geplante Behandlung begründe. Dieser Bericht geht in einem extra dafür vorgesehenen, seperat verschlossenen Umschlag an Ihre Krankenkasse und muss von dieser ungeöffnet, in anonymisierter Form an einen externen Gutachter weitergeleitet werden. Dieser teilt dann der Krankenkasse mit, ob er die Behandlung empfiehlt oder davon abrät. In einem weiteren Schritt wird von Ihrer Krankenkasse eine bestimmte Anzahl von Sitzungen bewilligt. Je nach Verlauf Ihrer Behandlung können Sie einen Fortführungsantrag stellen.

Dies ist der Ablauf wenn Sie gesetzlich versichert sind, die Kosten werden komplett von Ihrer Krankenkasse getragen.

Wenn Sie verbeamtet (bzw. Familienangehöriger eines Beamten) und ergänzend bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, übernehmen die Beihilfe und der private Krankenversicherungsträger anteilig die Kosten für Ihre Psychotherapie. Der Ablauf der Antragstellung ist nahezu indentisch wie oben beschrieben.

Wenn Sie privat versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten in einem bestimmten Umfang. Dies können Sie vorab mit Ihrem privaten Krankenversicherungsträger abklären, denn die Anzahl der Sitzungen, die von den Versicherern erstattet werden, schwankt zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen Tarif, in dem Sie sich versichert haben.

Es besteht auch die Möglichkeit, Ihre Therapie selbst zu bezahlen. Dies ist die einzige Variante, in der gewährleistet werden kann, dass keinerlei Daten von Ihnen an Dritte weitergegeben werden müssen, wie z.B. Ihre Diagnose an Ihren Krankenversicherungsträger.

Die Gebühren für psychotherapeutische Sitzungen in meiner Praxis richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).